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Wenn Unternehmen Konkurs gehen

08. Mai 2024

Im Idealfall werden Rechnungen pünktlich bezahlt. Doch die Realität sieht anders aus. Geht ein Unternehmen Konkurs, müssen die Gläubiger aktiv werden, um ihre Forderungen bestmöglich doch noch erhältlich zu machen. Der Artikel zeigt grob auf, wie ein Konkursverfahren abläuft und was Gläubiger zu beachten haben.

Was geschieht, wenn ein Unternehmen Konkurs geht?

Ist nicht mehr genügend Geld vorhanden, um die Rechnungen zu bezahlen, so wird das Gericht auf Begehren des Unternehmens selbst oder eines Gläubigers den Konkurs eröffnen. Mit der Konkurseröffnung verliert das Unternehmen die Verfügungsfähigkeit über sein Vermögen. Sämtliche Aktiven fallen in die Konkursmasse, welche von nun an durch das Konkursamt verwaltet wird. Dies bedeutet, dass das Unternehmen Rechnungen nicht mehr bezahlen und seinen Betrieb in aller Regel nicht mehr fortführen darf.

Wird in jedem Falle ein Konkursverfahren durchgeführt?

Das Konkursamt prüft nach der Konkurseröffnung in einem ersten Schritt, ob beim Unternehmen genügend Geld zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, wird das Konkursverfahren mangels Aktiven eingestellt. Die Einstellung des Konkursverfahrens wird im SHAB (Schweizerisches Handelsamtsblatt) und im kantonalen Amtsblatt publiziert. Den Gläubigern steht es frei, innert 10 Tagen den Kostenvorschuss zu leisten und dennoch die Durchführung des Konkursverfahrens zu verlangen.

Was muss ich machen, damit meine Forderung im Konkursverfahren aufgenommen wird?

Ist genügend Geld für die Durchführung eines Konkursverfahrens vorhanden, so führt das Konkursamt einen Schuldenruf durch. Im SHAB sowie im kantonalen Amtsblatt wird der Name des Schuldners publiziert, verbunden mit der Aufforderung, allfällige Forderungen innert 30 Tagen beim Konkursamt schriftlich anzumelden. Achtung: Das Konkursamt informiert Gläubiger nicht direkt über den Schuldenruf. Es empfiehlt sich also, regelmässig das Amtsblatt zu kontrollieren. Wird die Frist verpasst, können Forderungen zwar noch nachträglich angemeldet werden, allerdings unter Kostenfolgen.

Wer erhält nun wie viel Geld vom Konkursamt?

Das Konkursamt entscheidet nach Ablauf der Anmeldefrist darüber, welche Forderungen aufgenommen werden und erstellt den Kollokationsplan. Der Kollokationsplan ist ein Verzeichnis über sämtliche Schulden des Unternehmens. Dieser wird während 20 Tagen öffentlich aufgelegt. Gläubiger können dann verlangen, dass gewisse Forderungen aufgenommen oder aufgenommene Forderungen gestrichen werden, müssen dies aber selbst vor Gericht durchsetzen. Ist der Kollokationsplan rechtskräftig, verwertet das Konkursamt die Aktiven und verteilt den verbleibenden Vermögensanteil, die sogenannte Konkursdividende.

Die zeitliche Abfolge der Forderungsanmeldung spielt für die Höhe der Konkursdividende keine Rolle. Das Gesetz bildet für die Verteilung drei Klassen. Nur wenn genügend Geld für die Befriedigung der ersten Klasse vorhanden ist, erhalten Gläubiger der zweiten oder dritten Klasse ebenfalls eine Konkursdividende. In der ersten Klasse sind v.a. Lohnforderungen der Arbeitnehmer, in der zweiten Klasse v.a. die Sozialversicherungsbeiträge und in der dritten Klasse sämtliche anderen Forderungen. Innerhalb einer Klasse erhalten sämtliche Gläubiger prozentual zu ihrer Forderung gleich viel Geld.

Was geschieht mit dem ungedeckten Teil meiner Forderung?

Für den nicht gedeckten Teil einer Forderung erhält der Gläubiger einen Verlustschein.

Kathrin Moosmann

Kontakt

Gian-Andrea Schmid, Rechtsanwalt
Muri Partner Rechtsanwälte AG

Sangenstrasse 3
8570 Weinfelden
+41 (0) 71 622 00 22
gian-andrea.schmid@muri-anwaelte.ch
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