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Die Nebenkostenabrechnung 2023 - Was kommt da auf uns zu?

12. Apr 2023

Mieter haben Anspruch auf eine jährliche Nebenkostenabrechnung. In den meisten Fällen werden dieses Jahr erhebliche Nachforderungssumme auf Mieter zukommen. Ein kleiner Ausblick, welche rechtliche Möglichkeiten betreffend Nebenkosten bestehen.

Die Strom-, Warmwasser- und Heizkosten sind im vergangenen Jahr erheblich gestiegen. Dies wird sich deutlich an der kommenden Nebenkostenabrechnung zeigen. Die meisten Abrechnungen werden in der nächsten Zeit erstellt oder wurden gerade versandt. Hier ein kleiner Ausblick, welche rechtlichen Möglichkeiten betreffend Nebenkosten bestehen.

Häufig werden in Mietverträgen Akontozahlungen vereinbart, d.h. Nebenkosten werden nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet. Sofern die tatsächlich angefallenen Kosten nach der Abrechnung höher oder tiefer ausgefallen sind, hat eine Rück- oder Nachzahlung vom/an den Vermieter zu erfolgen. Mieter haben Anspruch auf eine jährliche Nebenkostenabrechnung. Bei dieser Akontovariante wird in den meisten Fällen dieses Jahr eine erhebliche Nachforderungssumme auf Mieter zukommen.

Tipp: Sofern einmalige hohe Nachzahlungen vermieden werden sollen, empfiehlt es sich, den monatlichen Akontobetrag in Rücksprache mit dem Vermieter zu erhöhen. Sollten grundsätzlich Zweifel an der Höhe einzelner Positionen der Abrechnung bestehen, dürfen die dazugehörigen Rechnungsbelege beim Vermieter eingesehen werden.

Ebenfalls ein geläufiges Modell bei Nebenkostenvereinbarung ist die Verabredung einer Pauschale. Der Vorteil dieses Modells liegt darin, dass Mietern nicht jedes Jahr eine separate Abrechnung zugestellt werden muss, in der sämtliche Nebenkosten genau aufgeschlüsselt sind. Die vereinbarte Pauschale gilt auch, wenn die tatsächlichen Nebenkosten erheblich gestiegen oder gesunken sind. Bei einer Pauschale werden dieses Jahr die meisten Vermieter draufzahlen müssen.

Tipp: Damit sich daran etwas ändert haben Vermieter mehrere Möglichkeiten: Es kann einvernehmlich zu einer Änderung des Mietvertrages kommen oder die Vermieter können eine einseitige Vertragsänderung vornehmen. Eine einseitige Vertragsänderung betreffend Wohn- und Geschäftsräume hat auf dem amtlichen Formular zu erfolgen, da sie ansonsten nichtig ist. Eine Änderungsvariante ist z.B. von den pauschalen Nebenkosten auf akonto zu wechseln. Dann müssen inskünftig konkrete jährliche Nebenkostenabrechnungen erstellt werden. Alternativ kann die Pauschale erhöht werden. Dann ist ein Durchschnitt der angefallenen Nebenkosten der letzten drei bis fünf Jahre zu ermitteln und als neuer Pauschalbetrag auszuweisen. Da die Kosten v.a. erst seit dem vergangenen Jahr erheblich gestiegen sind, kann es sich lohnen, in den nächsten Jahren jedes Jahr eine Anpassung vorzunehmen. Bei einseitigen Änderungen kann die neue Regelung betreffend Nebenkosten immer erst auf den nächsten möglichen Kündigungstermin in Kraft treten. Bei einvernehmlichen Änderungen hingegen jederzeit.

Kathrin Moosmann

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