16. Mär 2026
In der Beratung mit Gründern kommt immer wieder die Frage auf: «Welche Rechtsform soll mein Startup haben?» Oft kommt diese Frage aber nicht von den Gründern selbst, sondern von mir. Nicht selten höre ich «Wir schauen dann mal». Das ist meist keine tragfähige Strategie. Deshalb stelle ich euch hier fünf Tipps zusammen, damit ihr eine kleine Entscheidungshilfe an die Hand bekommt, um möglichst die richtige Rechtsform für euer Unternehmen zu finden.
Hierzu wäre zunächst einmal gut zu wissen, welche Rechtsformen es grundsätzlich gibt. Die Häufigsten für Startups interessanten Formen sind die Einzelfirma, die Kollektivgesellschaft, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG). Je nachdem wird nach Wahl die Haftung, die Besteuerung oder auch die Zusammenarbeit im Gründerteam stark geprägt oder beeinflusst.
Die Einzelfirma und die Kollektivgesellschaft sind jeweils an bestimmte Personen gebunden. Wenn diese Personen ausscheiden oder sich ändern, dann erlischt die Gesellschaft. Wenn noch nicht absehbar ist, ob und wie viele Personen sich weiter am Startup beteiligen sollen, dann bieten sich die Kapitalgesellschaft GmbH oder AG an. Hier können Anteile viel einfacher übertragen werden, was z. B. bei Investoren sehr wichtig ist.
Die Haftungsfrage ist meist zentral und wird nahezu immer gestellt und scheint vielen nicht ganz klar zu sein.
Je höher das Geschäftsrisiko, desto wichtiger ist meist eine Haftungsbeschränkung. Vieles kann zusätzlich auch noch über Versicherungslösungen abgedeckt werden. Je grösser die Haftungsrisiken, desto mehr bietet sich eine haftungsbeschränkte Rechtsform wie die GmbH und die AG an.
Die Kasse ist bei den meisten Gründern eher gering gefüllt, weshalb sich oft die Frage stellt, wie viel Kapital benötigt man für die jeweilige Rechtsform und auch für die Gründung selbst:
Einzelfirma
Kollektivgesellschaft
GmbH
AG
Als Netzwerkpartner bieten wir Standardgründungen von GmbHs und AGs für CHF 800 zzgl. Gebühren des Handelsregisteramtes, die in jedem Fall anfallen, an. Je nachdem entscheiden sich die meisten Gründer entweder zunächst eine Einzelfirma oder eine GmbH zu gründen.
Rechtsformen unterscheiden sich auch hinsichtlich Publizität und Offenlegung:
Wenn man die Fälle aus der Praxis ein wenig sammelt, ergeben sich meist die folgenden Ausgangslagen und die dazu passenden typischen Wahlen der Rechtsform.
Ausgangslage/Typische Wahl
Jede Unternehmung ist anders und hat ihre Besonderheiten. Die soeben erfolgte Übersicht ersetzt daher keine individuelle Beratung.
Die Wahl der Rechtsform sollte nicht nebenbei erfolgen. Sie wirkt sich langfristig auf Haftung, Finanzierung, Steuerbelastung und Unternehmensführung aus. Umwandlungen sind später zwar möglich, aber oftmals kompliziert und damit auch wieder mit Aufwand und Kosten verbunden. Wichtig ist auch, dass Ihr euch im Zusammenhang mit der Gründung beraten lasst. Zum einen juristisch- z. B. bei einem Erstgespräch in unserer Kanzlei (Kostenpunkt CHF 75); zum anderen im Hinblick auf steuerliche Optimierungen sowie auch bei Versicherungen, welche Risiken hier abgefedert werden können.
Ich wünsche Euch allen viel Erfolg und guten Durchhaltewillen bei der Gründung und freue mich bei Fragen von euch zu hören.
Wir unterstützen dich persönlich bei rechtlichen Fragen, Firmengründungen und unternehmerischen Herausforderungen.
Dieser Beitrag erschien im Startnetzwerk Thurgau, KW 11/2026.
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