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Fünf Entscheidungshilfen für die richtige Rechtsform deines Startups

16. Mär 2026

In der Beratung mit Gründern kommt immer wieder die Frage auf: «Welche Rechtsform soll mein Startup haben?» Oft kommt diese Frage aber nicht von den Gründern selbst, sondern von mir. Nicht selten höre ich «Wir schauen dann mal». Das ist meist keine tragfähige Strategie. Deshalb stelle ich euch hier fünf Tipps zusammen, damit ihr eine kleine Entscheidungshilfe an die Hand bekommt, um möglichst die richtige Rechtsform für euer Unternehmen zu finden.

Welche Rechtsform passt zu unserem Vorhaben?

Hierzu wäre zunächst einmal gut zu wissen, welche Rechtsformen es grundsätzlich gibt. Die Häufigsten für Startups interessanten Formen sind die Einzelfirma, die Kollektivgesellschaft, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG). Je nachdem wird nach Wahl die Haftung, die Besteuerung oder auch die Zusammenarbeit im Gründerteam stark geprägt oder beeinflusst.

Die Einzelfirma und die Kollektivgesellschaft sind jeweils an bestimmte Personen gebunden. Wenn diese Personen ausscheiden oder sich ändern, dann erlischt die Gesellschaft. Wenn noch nicht absehbar ist, ob und wie viele Personen sich weiter am Startup beteiligen sollen, dann bieten sich die Kapitalgesellschaft GmbH oder AG an. Hier können Anteile viel einfacher übertragen werden, was z. B. bei Investoren sehr wichtig ist.

Wie hoch ist das unternehmerische Risiko – und wer genau haftet?

Die Haftungsfrage ist meist zentral und wird nahezu immer gestellt und scheint vielen nicht ganz klar zu sein.

  • Bei einer Einzelfirma oder auch Kollektivgesellschaft haften die Gesellschafter unbeschränkt und persönlich mit ihrem ganzen (Privat-)Vermögen.
  • Bei der GmbH oder AG hingegen haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen. Euer (Privat-)Vermögen bleibt geschützt, sofern Ihr nicht besonders erhebliche Pflichtverletzungen begeht.

Je höher das Geschäftsrisiko, desto wichtiger ist meist eine Haftungsbeschränkung. Vieles kann zusätzlich auch noch über Versicherungslösungen abgedeckt werden. Je grösser die Haftungsrisiken, desto mehr bietet sich eine haftungsbeschränkte Rechtsform wie die GmbH und die AG an.

Wie viel Kapital steht zur Verfügung bzw. was kostet die Gründung?

Die Kasse ist bei den meisten Gründern eher gering gefüllt, weshalb sich oft die Frage stellt, wie viel Kapital benötigt man für die jeweilige Rechtsform und auch für die Gründung selbst:

Einzelfirma

  • Kein Mindestkapital notwendig. 
  • Kein formaler Gründungsakt. 
  • Eintragung ins Handelsregister meist nicht notwendig (erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000 und wenn es sich um ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe handelt).

Kollektivgesellschaft

  • Kein Mindestkapital notwendig. 
  • Kein formaler Gründungsakt.
  • Eintragung ins Handelsregister in der Regel notwendig.

GmbH

  • CHF 20’000 Stammkapital
  • Formaler Gründungsakt bei einer öffentlichen Urkundsperson (z.B. im Kanton TG auch Anwälte).
  • Eintragung ins Handelsregister notwendig.

AG

  • CHF 100’000 Aktienkapital (mindestens CHF 50’000 müssen einbezahlt werden)
  • Formaler Gründungsakt bei einer öffentlichen Urkundsperson (z.B. im Kanton TG auch Anwälte).
  • Eintragung ins Handelsregister notwendig.

Als Netzwerkpartner bieten wir Standardgründungen von GmbHs und AGs für CHF 800 zzgl. Gebühren des Handelsregisteramtes, die in jedem Fall anfallen, an. Je nachdem entscheiden sich die meisten Gründer entweder zunächst eine Einzelfirma oder eine GmbH zu gründen.

Wie viel Transparenz ist gewünscht?

Rechtsformen unterscheiden sich auch hinsichtlich Publizität und Offenlegung:

  • Bei der GmbH sind die Gesellschafter im Handelsregister öffentlich ersichtlich.
  • Bei der AG sind die Aktionäre grundsätzlich nicht öffentlich einsehbar.
  • Bei der Einzelfirma oder der Kollektivgesellschaft ist die Inhaberin oder der Inhaber naturgemäss bekannt und muss bereits im Namen der Unternehmung erkenntlich sein.

Was wird in der Regel gemacht bzw. empfohlen?

Wenn man die Fälle aus der Praxis ein wenig sammelt, ergeben sich meist die folgenden Ausgangslagen und die dazu passenden typischen Wahlen der Rechtsform.

Ausgangslage/Typische Wahl 

  • Einzelperson und geringes Risiko - Einzelfirma
  • Einzelperson und geringes Risiko - Kollektivgesellschaft
  • Kleines Team und mittlerer Kapitalbedarf - GmbH 
  • Wachstumsorientiertes Unternehmen mit Kapitalbedarf - AG 

Jede Unternehmung ist anders und hat ihre Besonderheiten. Die soeben erfolgte Übersicht ersetzt daher keine individuelle Beratung.

Zusammenfassung

Die Wahl der Rechtsform sollte nicht nebenbei erfolgen. Sie wirkt sich langfristig auf Haftung, Finanzierung, Steuerbelastung und Unternehmensführung aus. Umwandlungen sind später zwar möglich, aber oftmals kompliziert und damit auch wieder mit Aufwand und Kosten verbunden. Wichtig ist auch, dass Ihr euch im Zusammenhang mit der Gründung beraten lasst. Zum einen juristisch- z. B. bei einem Erstgespräch in unserer Kanzlei (Kostenpunkt CHF 75); zum anderen im Hinblick auf steuerliche Optimierungen sowie auch bei Versicherungen, welche Risiken hier abgefedert werden können.

Ich wünsche Euch allen viel Erfolg und guten Durchhaltewillen bei der Gründung und freue mich bei Fragen von euch zu hören.

Dieser Beitrag erschien im Startnetzwerk Thurgau, KW 11/2026.

Kathrin Moosmann

Kontakt

Kathrin Moosmann
Partnerin, CAS Datenschutz
Muri Partner Rechtsanwälte AG

Sangenstrasse 3
8570 Weinfelden
+41 (0) 71 622 00 22
Kathrin.Moosmann@muri-anwaelte.ch 
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