Honorare
- Unsere Honorare berechnen wir grundsätzlich nach Zeitaufwand. Der Stundensatz der Rechtsanwälte hängt von der Bedeutung des Mandates, dem Interessenwert und der Komplexität sowie der Erfahrung der zuständigen Anwälte ab.
- Ebenso verrechnen wir den Arbeitsaufwand des Sekretariates weiteren qualifizierten Sachbearbeitern (Verwaltung von Unternehmen, Buchhaltung etc.). Anstelle von einzelnen Barauslagen belasten wir einen Pauschalersatz in der Höhe von 3% auf der Gesamthonorarsumme. Drittauslagen werden separat verrechnet. Sämtliche Honorare verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
- Je nach Fall und Mandant sowie Tätigkeit schliessen wir mit der Mandantschaft individuelle Honorarvereinbarungen ab.
- Bei neuen Mandanten verlangen wir in der Regel einen Kostenvorschuss, der vor Aufnahme der Tätigkeit des betreffenden Anwalts zu bezahlen ist. Die Honorarnote erfolgt entweder periodisch (monatlich oder quartalsweise) oder nach Abschluss des Mandates.
- Bei Prozessen und Verfahren vereinbaren wir mit den Mandanten entweder die Abrechnung nach den amtlichen Gebührentarifen oder nach Zeitaufwand.
- Vor der Übernahme von Verwaltungsratsmandaten werden die gegenseitigen Vereinbarungen und auch die Höhe des Verwaltungsratshonorars in einem Mandatsvertrag schriftlich festgelegt. In der Regel stellt das Verwaltungsratshonorar ein von den übrigen Aufwendungen unabhängiges jährliches Pauschalhonorar dar.