Muri Rechtsanwälte wurde 1994 durch Rechtsanwalt Peter Muri in Weinfelden, Thurgau, gegründet. Die steigende Nachfrage, die Sicherstellung von Stellvertretungen, das Arbeiten im Team bei grösseren und komplexeren Mandaten und die Notwendigkeit der Spezialisierung verlangten mit den Jahren nach einem Ausbau der Kanzlei. Gegenwärtig arbeiten mehrere Juristen und Anwälte sowie ein Paralegal und weiteres Sekretariatspersonal in der Kanzlei.

Muri Rechtsanwälte steht der Wirtschaft nahe. Wir beraten Privatpersonen, Unternehmer, Unternehmen und Verbände vornehmlich in der Ostschweiz aber auch im In- und zum Teil auch im Ausland und vertreten diese vor den Gerichten und gegenüber Behörden.

Unsere Rechtsanwälte sind im Anwaltsregister eingetragen und vor allen kantonalen und schweizerischen Gerichten und Behörden zugelassen.


News vom 16.05.2012

Publikation zum Thema Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis hat sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über die Leistungen und das Verhalten des Arbeitnehmers zu äussern. Weitergehende Regelungen zum Arbeitszeugnis finden sich im Gesetz nicht. Durch die Rechtsprechung und die Lehre sind jedoch weitere Grundsätze entwickelt worden, über die wir Ihnen in der folgenden Publikationen Auskunft geben:

-> Link zur vollständigen Publikation

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