News vom 16.05.2012
Das Arbeitszeugnis hat sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über die Leistungen und das Verhalten des Arbeitnehmers zu äussern. Weitergehende Regelungen zum Arbeitszeugnis finden sich im Gesetz nicht. Durch die Rechtsprechung und die Lehre sind jedoch weitere Grundsätze entwickelt worden, über die wir Ihnen in der folgenden Publikationen Auskunft geben:
Schmidstrasse 9 - CH-8570 Weinfelden
Telefon +41 (0)71 622 00 22 - Fax +41 (0)71 622 00 23
info@muri-anwaelte.ch